Im Herzen der
Berufslehre
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Nach der Lehre

Nach dem EFZ stehen den Lehrabgängerinnen und -abgängern verschiedene Wege offen. Die meisten Jugendlichen steigen in die Arbeitswelt ein, andere wiederum setzen ihre Ausbildung fort und ein sehr kleiner Teil der Lehrabgänger/innen entscheidet sich für eine Zweitausbildung in einem anderen Beruf. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung absolviert ein Teil der ehemaligen Lernenden eine höhere Berufsbildung mit dem Ziel, einen eidgenössischen Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom oder einen Meistertitel zu erlangen und anschliessend ein eigenes Unternehmen zu gründen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zur Berufsbildnerin/zum Berufsbildner ausbilden zu lassen und selbst Lernende auszubilden.

Logistikerin. © Post CH AG
Logistikerin. © Post CH AG

Arbeiten

Rund 60 Prozent der Jugendlichen steigen direkt nach dem Berufsabschluss in die Arbeitswelt ein, denn in der Lehre werden sie zu Berufsleuten ausgebildet, die nach Abschluss ihrer EFZ- oder EBA-Ausbildung ein Arbeitsverhältnis eingehen und relativ selbständig in einem Unternehmen arbeiten können. 45 Prozent der Lehrabgängerinnen und -abgänger bleiben im Lehrbetrieb, um den erlernten Beruf auszuüben. Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger brauchen noch ein paar Jahre Berufserfahrung, bis sie alle Qualifikationen des Berufs erlangt haben. Nach ein paar Jahren Erfahrungen können sie dann selbst Lernende ausbilden, wenn sie möchten.

Für die Ausbildung von Lernenden müssen sie aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Berufsbildner/innen ein EFZ und mindestens zwei bis fünf Jahre Erfahrung im Beruf vorweisen können. Zudem müssen sie einen Kurs im Umfang von 40 bis 100 Stunden absolvieren. Für die Ausbildung der Berufsbildner/innen sind die Kantone zuständig.

Betriebe, die Lernende ausbilden und anstellen wollen, müssen mindestens eine Person beschäftigen, die den vorgeschriebenen Kurs für Berufsbildner/innenin Lehrbetrieben absolviert hat und im Besitz des entsprechenden Kursausweises ist.

Einen eigenen Betrieb gründen

Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ können nach ein paar Jahren Praxiserfahrung eine eidgenössische Berufsprüfung ablegen und so einen Fachausweis oder ein Diplom erlangen. Der Fachausweis und das Diplom bescheinigen den Inhaberinnen und Inhabern Kompetenzen, die sie zum Beispiel dazu befähigen, ein Team zu leiten oder Lernende auszubilden. Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung beinhalten auch die Ausbildung zur Berufsbildnerin oder zum Berufsbildner in Lehrbetrieben. In bestimmten Berufen braucht es für die Unternehmensgründung einen solchen Abschluss der höheren Berufsbildung. Jedes Jahr entscheiden sich 27’000 Personen für diesen Bildungsweg.

Die Ausbildung fortsetzen

Nach dem EFZ verfolgen etwa 30% eine Tertiärausbildung. Neben den höheren Fachschulen (HF), die die Möglichkeit geben einen Fachhochschulabschluss zu erwerben, können sie – mit einer Berufsmaturität – eine Fachhochschule (FH) besuchen. Die FH bieten Bildungsgänge in den unterschiedlichsten Bereichen an (z.B. Gesundheit und Soziales, Ingenieurwesen, Wirtschaft). An den Fachhochschulen erlangen erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einen Bachelor- oder Masterabschluss. Diese Weiterbildungen ermöglichen eine Spezialisierung, einen Berufswechsel oder den Zugang zu einer höheren Hierarchiestufe. Mit diesen Weiterbildungsabschlüssen ist es möglich, Teamleiter oder Bildungsverantwortliche/r zu werden oder die Ausbildung von Lernenden zu beaufsichtigen.

Nochmals eine Lehre machen

Vier Prozent der Lehrabgängerinnen und -abgänger entscheiden sich nach dem Berufsabschluss für eine weitere Lehre. Für diese Zweitausbildung gibt es vielerlei Gründe. In einigen Berufen etwa ist ein Mindestalter für den Berufseinstieg vorgeschrieben, andere Betriebe bevorzugen von sich aus etwas ältere und erfahrenere Lernende. Und dann kommt es auch vor, dass jemand keine Lehrstelle im Traumberuf gefunden hat und sich deshalb für einen anderen Lehrberuf entschieden hat. Nach erfolgreichem Lehrabschluss nutzen diese Personen dann ihre Chance, um eine Ausbildung in ihrem Traumberuf abzuschliessen. Und wiederum andere Personen beginnen eine Ausbildung in einem Beruf, der ihnen vor der Erstausbildung nicht zugänglich war. Das trifft hauptsächlich auf Personen zu, die sich für einen Beruf entscheiden, in dem ihr Geschlecht die Minderheit bildet. Hier spricht man von einer untypischen Berufswahl; wer einen solchen Beruf ergreift, wird auch als Pionierin/Pionier bezeichnet. Oft ist es für diese Pionierinnen und Pioniere angesichts des Widerstands in ihrem Umfeld schwierig, eine Lehrstelle in ihrem Wunschberuf zu finden. Nicht selten schliessen sie eine Erstausbildung in einem anderen als dem Wunschberuf ab, um sich danach im ursprünglich gewählten Beruf ausbilden zu lassen. Aus welchem Grund auch immer sie sich für eine Zweitausbildung entscheiden, für all diese Menschen beginnt die berufliche Grundbildung wieder von vorne.